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LG Düsseldorf: Musik zu Dostojewskis „Idiot“ darf nicht vom Schauspielhaus Düsseldorf aufgeführt werden

Nach einer aktuellen Entscheidung des LG Düsseldorf ist das Schauspielhaus Düsseldorf nicht berechtigt, die von dem Komponisten Parviz Mir-Ali für das Staatsschauspiel Dresden komponierte und arrangierte Musik zu „Der Idiot“ von Fjodor Dostojewski verwerten. Der Komponist Parviz Mir-Ali hatte die Musik im Jahr 2015 zu dem Bühnenstück „Der Idiot“ von Fjodor Dostojewski für das Staatsschauspiel Dresden komponiert. Im Jahr 2016 übernahm das Düsseldorfer Schauspielhaus die Inszenierung aus Dresden inklusive der von Parviz Mir-Ali komponierten Musik. Parviz Mir-Ali erhielt für die Spielzeit 2016/17 aus Düsseldorf noch eine pauschale Vergütung. Weitere Zahlungen wurden jedoch verweigert mit Hinweis auf entsprechende Zahlungen an die GEMA. Parviz Mir-Ali sah dadurch seine Urheberrechte verletzt und klagte.

LG Düsseldorf, Urt. v. 12.06.2019 – 12 O 263/18

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